Abfallanlieferung
exkl. MWST | inkl. MWST 7.7% | |
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Gültig ab 1. Januar 2022 | ||
Verbandsgemeinden | CHF 85.00 / t | CHF 91.55 / t |
Industrie und Grossanlieferer | auf Anfrage | auf Anfrage |
Privatanlieferer Preis / 100kg | CHF 35.00 | |
Minimalgebühr | CHF 35.00 |
Zur Annahme zugelassene Abfälle
- Siedlungsabfälle und siedlungsabfallähnlicher Kehricht und Sperrgut
- Brennbare Anteile von Bauabfällen
- Sonderabfälle gemäss Eidg. Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA), kantonaler Annahmebewilligung und nach Rücksprache mit der Betriebsleitung.
Was nicht in eine KVA gehört
Nicht jede Art von Abfall lässt sich einfach durch Verbrennen aus der Welt schaffen. Für vieles gibt es spezielle Annahmezentren.
Dazu zählen unter anderem:
- Metall
- Büchsen, Aludosen
- Glas
- elektrische und elektronische Geräte
- Batterien
- leicht brennbare Flüssigkeiten
- Farben und Lösungsmittel
- Medikamente